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EU-Rat nimmt Richtlinie zum EU-Behinderten- und EU-Parkausweis an

Ein Ausweis, mit dem man eine Behinderung in der gesamten Europäischen Union nachweisen kann? Die EU-Staaten beschlossen die Einführung eines unionsweiten Behinderten- sowie Parkausweises. Im Oktober 2024 hat der EU-Rat beide Richtlinien zur Einführung der Ausweise angenommen.

Europapolitische Entwicklung (online): „EU-Rat nimmt Richtlinie zum EU-Behindertenausweis und EU-Parkausweis an“

Ein Ausweis, mit dem man eine Behinderung in der gesamten Europäischen Union nachweisen kann? Eine Utopie denken Sie?

Im November 2023 beschlossen die EU-Staaten im EU-Rat die Einführung eines unionsweiten Behindertenausweises sowie eines unionsweiten Parkausweises. Im Oktober 2024 hat der EU-Rat beide Richtlinien zur Einführung der Ausweise angenommen. Darüber hat BIZEPS.at berichtet.

Nun folgen die Unterzeichnung durch den EU-Rat und das Europäische Parlament sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Daraufhin haben die Mitgliedsstaaten 2,5, Jahre Zeit, ihre nationalen Vorschriften anzupassen.

Spätestens 2028 soll der europaweit gültige Behindertenausweis eingeführt sein. Den gesamten Beitrag können Sie unter dem folgenden Link nachlesen.

https://www.bizeps.or.at/eu-rat-nimmt-richtlinie-zum-eu-behindertenausweis-und-eu-parkausweis-an/