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Bezugsberechtigung Schwerbehindertenausweis

Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
• das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
• oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.

Bezugsberechtigt sind weiterhin:

  • schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte;
  • Rollstuhlfahrer;
  • Stomaträger;
  • Blinde;
  • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
  • an Multipler Sklerose,
  • Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Erkrankte.

Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte als Nachweis gelten.

Bezugsberechtigt Bestellen ➠

Senden Sie bei Bestellung des Schlüssels eine Kopie (Vorder- UND Rückseite, auf einem Din A4 Blatt!) Ihres Behindertenausweises oder eines anderen Nachweises mit, ohne den kein Schlüssel erhältlich ist!

Bitte unterschreiben Sie auch das Formular zur Datenschutz-Grundverordnung und senden Sie es uns zusammen mit den anderen Unterlagen zu. Unleserliche Bestellungen oder Bestellungen ohne Adressangabe im Anschreiben können nicht bearbeitet werden. 

Bitte senden Sie uns keine Word-Dokumente, Excel-Dokumente, Videos oder Dateien in den Formaten: HEIC, MOV, MP4 oder Links zu Online-Speicherdiensten per E-Mail, da wir diese nicht verarbeiten können.

Schlüsselkauf vor Ort

Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin für die Schlüsselabholung. Unsere Öffnungszeiten für Schlüsselkäufe sind mittwochs - freitags von 10-12 Uhr und 13-16 Uhr.

Wenn Sie den Schlüssel vor Ort kaufen möchten, muss die betroffene Person entweder selbst anwesend sein oder Sie müssen eine Vollmacht, das unterschriebene Datenschutzformular >  und eine Kopie des Personalausweises mitbringen.