Sozialstaatsreformen: Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungsmasse
Michael Windfuhr warnt davor, bei Sozialstaatsreformen menschenrechtliche Verpflichtungen aus UN-Konventionen zu Verhandlungsmasse zu machen. Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen sind keine reinen Kostenfaktoren, sondern essentielle Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe.
Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25.06.2026 erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Die Kommunen stecken in einer finanziellen Notlage, die dringend gelöst werden muss. Neben Soforthilfen vom Bund braucht es eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass die Kommunen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch finanzieren können. Denn sie sind entscheidende Akteure bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
Bund, Länder und Kommunen sind zur Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deren Vorgaben dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und des Unterhaltsvorschusses sind nicht allein unter Kostengesichtspunkten zu betrachten - sie dienen der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Sie sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Investitionen in Bildung und Teilhabe junger Menschen zahlen sich zudem langfristig aus - auch finanziell."
Deutsches Institut für Menschenrechte
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