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Menschenrechte sind nicht verhandelbar!

Persönliche Assistenz muss sichergestellt bleiben! Finanzierung der Persönlichen Assistenz muss weiterhin in bisherigem Umfang erfolgen. Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliche Assistenz an die Bundespolitik

Menschenrechte sind nicht verhandelbar!

Persönliche Assistenz muss sichergestellt bleiben!

Finanzierung der Persönlichen Assistenz muss weiterhin in bisherigem Umfang erfolgen

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliche Assistenz an die Bundespolitik

Ende April traf sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliche Assistenz zu ihrer jährlichen Tagung. Der bundesweite Zusammenschluss von über 50 Organisationen, die zusammen ca. 10.000 Mitarbeiter*innen beschäftigen, die in etwa gleich viele Menschen mit Behinderungen in ihrem selbstbestimmten Leben mit persönlicher Assistenz unterstützen, sind entsetzt über die Sparpläne der Bundesregierung.

Die Persönliche Assistenz ist ein Menschenrecht!

Die Persönliche Assistenz steht im Zentrum des Rechts auf selbstbestimmtes Leben. Der Artikel 19 UN-BRK verpflichtet Deutschland, Menschen mit Behinderung den Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten einschließlich Persönlicher Assistenz zu sichern. Das SGB IX konkretisiert diesen Auftrag: Assistenzleistungen dienen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags und müssen den individuell festgestellten Bedarf decken.

Persönliche Assistenz ist daher keine freiwillige Zusatzleistung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt wohnen, arbeiten, ihr Familienleben gestalten, Verantwortung übernehmen und am Leben in der Gesellschaft/Gemeinschaft teilnehmen können.

Wer hier streicht, kürzt nicht einfach Ausgaben – er gefährdet Teilhabe und Selbstbestimmung und verletzt Menschenrechte!

Die Diskussion um zu hohe Kosten Die Eingliederungshilfe ist zweifelsfrei haushaltspolitisch relevant. 2024 erhielten in Deutschland rund 1,029 Millionen Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe; 529.910 Menschen erhielten Assistenzleistungen. Die Nettoausgaben lagen bei 28,7 Milliarden Euro.

Die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe werden aber ohne konkrete Evaluation als ein Beleg für eine unangemessene Steigerung von Leistungsstunden gewertet.

Die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe haben vielfältige Hintergründe:
Ein Anteil davon sind die Steigerungen der Leistungsstunden. Allerdings sind diese in der Menge keineswegs unangemessen hoch. Zum Beispiel hat der überörtliche Sozialhilfeträger Hessen in seiner Erhebung von 2023-2025 bei “Bestandskunden” von der Menge her nur eine Leistungssteigerung von ca. 1 Stunde pro Woche pro behinderte Person ermittelt. Das ist ein angemessener Ausdruck von mehr Teilhabe.

Einen größeren Anteil haben jedoch die Personalkosten. Wenn die Lebenshaltungskosten und Löhne generell auf dem Arbeitsmarkt steigen, müssen auch Assistenzlöhne mithalten, damit Personal gewonnen und gehalten werden kann. 2025 stiegen die Nominallöhne in Deutschland um 4,2 Prozent, die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent. Und die andauernden und neu ausgebrochenen Kriege lassen die Kosten weiter steigen ohne das die Leistungserbringer darauf Einfluss haben.

Einen weiteren Anteil an den gestiegenen Ausgaben hat eine unangemessene hohe Bürokratie. Allein in Hessen hat der überörtliche Sozialhilfeträger weit über 100 Mitarbeiter*innen angestellt, um zeitintensive und aufwendige Bedarfserhebungsverfahren einzuführen und umzusetzen. Bei diesen Bedarfserhebungen müssen Menschen mit Behinderungen im Detail all ihre Wünsche und Bedarfe erläutern.

Sie müssen erklären, wie sie ihren Alltag verbringen, warum sie berufstätig sein wollen, was sie in ihrer Freizeit machen wollen usw. All das wird in seitenlangen Erhebungsbögen mit SMART-Zielen erfasst und der Bedarf minutengenau festgelegt. Abgesehen von diesen völlig überzogenen Informationssammlungen sind die Kosten für diese Erhebungen, die dann in Bewilligungen und Kostenzusagen überführt werden müssen, sehr hoch und unnötig.

Darüber hinaus sind die Sparpläne auch nur kurzfristig wirkungsvoll.

In der Konsequenz wird es später umso teurer!

Eine Politik, die nur auf kurzfristige Ausgabenbegrenzung schaut, blendet aus, welche Kosten entstehen, wenn Assistenz nicht bedarfsgerecht ist: Überlastung von familiären Systemen, die dort zu Krankheitsausfällen führen, gesundheitliche Folgekosten, neuer Bedarf von stationären Einrichtungen, die teuer gebaut werden müssten und ebenfalls vom Sozialhilfeträger wieder mitfinanziert werden müssen, Verlust von Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung und damit ebenfalls höheren Sozialhilfekosten und zusätzliche Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten.

Eine echte Entbürokratisierung würde bereits kurzfristig für große Einsparungen sorgen.

Die inklusive Lösung

Wenn man Inklusion und Teilhabe und damit die rechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes, der UN-BRK und das Bundesteilhabegesetz ernst nimmt und von Anfang an barrierefrei und inklusiv plant und agiert, erfüllt man nicht nur die Menschenrechte, man spart auch mittel- und langfristig Kosten.

Wir fordern daher die Einhaltung der Menschenrechte und keine Zustimmung zu Sparplänen, die im Ergebnis keine sein werden.