Zurück zu Aktuelles

Steuererklärung leicht gemacht

Das Einkommens-steuergesetz sieht verschiedene Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vor. Unter welchen Voraussetzungen können Eltern behinderter Kinder Nachteilsausgleiche in ihrer Steuererklärung geltend machen?

Veranstaltung des LVKM Hessen zusammen mit dem bvkm und dem VzF-Taunus e.V.:

kurz & klar: Steuererklärung leicht gemacht! Gemeinsam mit dem bvkm, VzF Taunus e.V. und Lvkm Hessen durch den Paragrafen-Dschungel: Mittwoch, 24. Juni 2026, 17:45 bis 20 Uhr, Stadthalle Oberursel.

Das Einkommens-steuergesetz sieht verschiedene Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vor, so z.B. den Behinderten-Pauschbetrag, den Pflege-Pauschbetrag und den Fahrtkosten-Pauschbetrag.

Unter welchen Voraussetzungen können Eltern behinderter Kinder diese Beträge und weitere Nachteilsausgleiche in ihrer Steuererklärung geltend machen? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.

ZIELGRUPPE: Eltern von Kindern mit Behinderung und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.

REFERENTIN: Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm Der genaue Ablauf der Veranstaltung ist in der Ausschreibung zu finden (siehe Anhang). VERANSTALTUNGSORT: Stadthalle Oberursel, Rathausplatz 2, 61440 Oberursel,

Die Teilnahme ist kostenlos. ANMELDUNG: Per Mail: Info@lvkm-hessen.de Online unter: www.lvkm-hessen.de Telefonisch: Tel: 06171-951 91 16 Quelle: NIF Netzwerk Inklusion