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Vorwort
Behinderten Bürgern der Stadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg stehen - je nach Art und Schwere der Behinderung
- zwei Fahrdienste zur Verfügung.
Diese Fahrdienste können zu Fahrten innerhalb des Stadtgebietes
und zu den Naherholungsgebieten, für Landkreisbewohner
innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. nach einer neuen Regelung
auch in einem Radius von 35 km um den Wohort herum benutzt
werden. So sind für Landkreisbewohner nun auch Fahrten
über die Landkreisgrenzen hinaus möglich. Nicht
möglich sind Fahrten zur Arbeitsstelle und zu ärztlichen
oder anderen Heilbehandlungen.
Die Kosten für die Benutzung der Fahrdienste können
- abhängig von Einkommen - ganz oder teilweise erstattet
werden. Aber auch für Selbstzahler ist es sinnvoll, einen
Antrag zu stellen, da in diesen Fällen die Leerkilometer
(z.B. die Anfahrt) übernommen werden. Näheres dazu
erfahren Sie beim CBF Darmstadt und den Sozialämtern
von Stadt und Landkreis.
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