zur Anfangsseite

Zivildienst Darmstadt, Dieburg, Zivildienststelle

Starseite Produkte-Katalog Historie Dienste und Zivildienst Kontaktformular Pressebereich Impressum

Zurück zur Übersicht

Vorwort

Behinderten Bürgern der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg stehen - je nach Art und Schwere der Behinderung - zwei Fahrdienste zur Verfügung.
Diese Fahrdienste können zu Fahrten innerhalb des Stadtgebietes und zu den Naherholungsgebieten, für Landkreisbewohner innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. nach einer neuen Regelung auch in einem Radius von 35 km um den Wohort herum benutzt werden. So sind für Landkreisbewohner nun auch Fahrten über die Landkreisgrenzen hinaus möglich. Nicht möglich sind Fahrten zur Arbeitsstelle und zu ärztlichen oder anderen Heilbehandlungen.
Die Kosten für die Benutzung der Fahrdienste können - abhängig von Einkommen - ganz oder teilweise erstattet werden. Aber auch für Selbstzahler ist es sinnvoll, einen Antrag zu stellen, da in diesen Fällen die Leerkilometer (z.B. die Anfahrt) übernommen werden. Näheres dazu erfahren Sie beim CBF Darmstadt und den Sozialämtern von Stadt und Landkreis.

   

Alle Inhalte insbesondere Produkt-Fotos sind urheberrechtlich geschützt. html
Realisierung und Betreuung der Webseite: Manuel Massoth, anovision

reisen für behinderte - handicapped reisen - Campen mit Handicap - Campen mit Handicap - Rollstuhl-Symbol (Aufkleber) - Reise ABC