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1. Taxifahrten für Behinderte

Der erste der beiden Fahrdienste wird bereits seit 1975 durchgeführt und läuft unter dem Namen ,,Taxifahrten für Behinderte". Dabei erhalten die Behinderten, die ohne fremde Hilfe keine öffentlichen Verkehrsmittel, wohl aber normale Taxen benutzen können, die Kosten für Taxifahrten ensprechen ihrem Einkommen erstattet. Die Kunden müssen die Fahrtkosten zunächst selbst bezahlen und erhalten die Erstattung - nach Einreichen der Quittung - vom CBF Darmstadt.

2. Fahrdienste für Behinderte (ASB/JUH)

Der zweite Fahrdienst heißt ,,Fahrdienst für Behinderte"; in anderen Städten wird er auch ,,Behindertentaxi" oder "Rollstuhltaxi" genannt. Er steht den Behinderten zur Verfügung, die ohne fremde Hilfe weder die öffentlichen Verkehrtsmittel noch normale Taxen benutzen können.

Dieser Fahrdienst wurde im Jahr 1977 zunächst versuchsweise als ,;Behindertentaxi" von der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Verein ,,Behinderte und ihre Freunde" (dem heutigen CBF Darmstadt) durchgeführt.

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