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1.
Taxifahrten für Behinderte
Der erste der beiden Fahrdienste wird bereits seit 1975 durchgeführt
und läuft unter dem Namen ,,Taxifahrten für Behinderte".
Dabei erhalten die Behinderten, die ohne fremde Hilfe keine
öffentlichen Verkehrsmittel, wohl aber normale Taxen
benutzen können, die Kosten für Taxifahrten ensprechen
ihrem Einkommen erstattet. Die Kunden müssen die Fahrtkosten
zunächst selbst bezahlen und erhalten die Erstattung
- nach Einreichen der Quittung - vom CBF Darmstadt.
2.
Fahrdienste für Behinderte (ASB/JUH)
Der zweite Fahrdienst heißt ,,Fahrdienst für Behinderte";
in anderen Städten wird er auch ,,Behindertentaxi"
oder "Rollstuhltaxi" genannt. Er steht den Behinderten
zur Verfügung, die ohne fremde Hilfe weder die öffentlichen
Verkehrtsmittel noch normale Taxen benutzen können.
Dieser Fahrdienst wurde im Jahr 1977 zunächst versuchsweise
als ,;Behindertentaxi" von der Johanniter-Unfall-Hilfe
und dem Verein ,,Behinderte und ihre Freunde" (dem heutigen
CBF Darmstadt) durchgeführt. |