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Landkreis Darmstadt-Dieburg

Dieser Fahrdienst für Behinderte stehen von Montag bis Sonntag zwischen 9 Uhr und 22 Uhr auf Abruf zur Verfügung, außerhalb dieser Zeiten nur nach Voranmeldung. Die Benutzer, die in der Stadt Darmstadt und im Altlandkreis Darmstadt leben, bestellen alle Fahrten bei der Rettungswache der JUH (06155/600 00), die Bewohner des Altkreises Dieburg bestellen ihre Fahrzeuge bei der JUH in Dieburg (06071/23001 oder 23013). Die Leitung und Koordination des Fahrzeugeinsatzes erfolgt durch die beiden Rettungswachten von JUH und ASB.

Die Abrechnung dieser Fahrdienste erfolgt durch den CBF Darmstadt und die IKD; die Benutzer müssen hier nur ihren Eigenanteil selbst bezahlen, die Kosten werden vom CBF direkt an ASB und JUH erstattet. Der CBF rechnet dann mit den Sozialämtern der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab.

Behinderte, die diesen Fahrdienst kostenlos oder zum halben Preis benutzen wolllen, erhalten auf Antrag vom CBF Darmstadt bzw. vom Landkreis eine Fahrdienstgenehmigung und einen entsprechenden Berechtigungsausweis ausgestellt.


Durch die Arbeit des CBF verbleiben der Stadt Darmstadt und dem Landkreis nur noch ein kleiner Verwaltungsaufwand und damit auch keine nennenswert zusätzlichen kosten. Dies kann einerseits auf eine Verbesserung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrts durch den vermehrten Einsatz von Niederflurbussen zurückzuführen sein und anderseits darauf, dass eine größere Anzahl von Behinderten im Besitz eines eigenen PKW iist. Ein weiterer möglicher Grund für die Verringerung der Inanspruchnahmer der Fahrdienst kann jedoch auch in einem immer noch mangelnden Bekanntheitsgrad der Fahrdienst für Behinderte liegten.

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