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Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Dieser Fahrdienst für Behinderte stehen von Montag bis
Sonntag zwischen 9 Uhr und 22 Uhr auf Abruf zur Verfügung,
außerhalb dieser Zeiten nur nach Voranmeldung. Die Benutzer,
die in der Stadt Darmstadt und im Altlandkreis Darmstadt leben,
bestellen alle Fahrten bei der Rettungswache der JUH (06155/600
00), die Bewohner des Altkreises Dieburg bestellen ihre Fahrzeuge
bei der JUH in Dieburg (06071/23001 oder 23013). Die Leitung
und Koordination des Fahrzeugeinsatzes erfolgt durch die beiden
Rettungswachten von JUH und ASB.
Die Abrechnung dieser Fahrdienste erfolgt durch den CBF Darmstadt
und die IKD; die Benutzer müssen hier nur ihren Eigenanteil
selbst bezahlen, die Kosten werden vom CBF direkt an ASB und
JUH erstattet. Der CBF rechnet dann mit den Sozialämtern
der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg
ab.
Behinderte, die diesen Fahrdienst kostenlos oder zum halben
Preis benutzen wolllen, erhalten auf Antrag vom CBF Darmstadt
bzw. vom Landkreis eine Fahrdienstgenehmigung und einen entsprechenden
Berechtigungsausweis ausgestellt.
Durch die Arbeit des CBF verbleiben der Stadt Darmstadt und
dem Landkreis nur noch ein kleiner Verwaltungsaufwand und
damit auch keine nennenswert zusätzlichen kosten. Dies
kann einerseits auf eine Verbesserung des Öffentlichen
Personen-Nahverkehrts durch den vermehrten Einsatz von Niederflurbussen
zurückzuführen sein und anderseits darauf, dass
eine größere Anzahl von Behinderten im Besitz eines
eigenen PKW iist. Ein weiterer möglicher Grund für
die Verringerung der Inanspruchnahmer der Fahrdienst kann
jedoch auch in einem immer noch mangelnden Bekanntheitsgrad
der Fahrdienst für Behinderte liegten.
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